Finanzierungsbeispiel ohne oder mit geringem Vermögen

Herr Schmidt ist ein Rentner ohne Eigenheim und hat ein Gesamtvermögen von 20.000 CHF, welches unter dem Schonvermögen (Freibetrag) liegt. Seine jährlichen Einnahmen aus der AHV-Rente betragen 18.000 CHF und er hat keine weiteren Einkünfte. Seine jährlichen Ausgaben für Miete, Krankenkassenprämien und Lebenshaltung belaufen sich auf 30.000 CHF.

Berechnung:

  1. Einkommen:
    • AHV-Rente: 18.000 CHF
    • Weitere Einkünfte: 0 CHF
    • Total Einkommen: 18.000 CHF
  1. Ausgaben:
    • Lebenshaltungskosten: 30.000 CHF
  1. Schonvermögen:
    • Persönliches Vermögen: 20.000 CHF (unter dem kantonal festgelegten Schonvermögen)
  1. Differenz und EL-Anspruch:
    • Differenz (Ausgaben minus Einkommen): 30.000 CHF – 18.000 CHF = 12.000 CHF

In diesem Fall hätte Herr Schmidt einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen in Höhe von 12.000 CHF pro Jahr, um seine Lebenshaltungskosten zu decken, da sein Vermögen bereits unter dem Schonvermögen liegt und somit kein weiteres Einkommen daraus anzurechnen ist.

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